Ergo

Geschäftsstelle Pietsch & Team

Schutzbriefexperten seit 2017

ERGO Schutzbrief Beratung

Mo.-Do. 08:30–14:00 Uhr

Wohnmobil Schutzbrief bis 5 t –
keine Begrenzung bei Länge, Breite und Höhe

Sie suchen einen Wohnmobil Schutzbrief, der auch für größere Wohnmobile geeignet ist? Dann ist der ERGO Schutzbrief eine sehr interessante Lösung. Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um einen separaten Wohnmobil-Tarif. Sie schließen den normalen ERGO Schutzbrief ab – und dieser gilt auch für Wohnmobile bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Der große Vorteil für Wohnmobilfahrer: Beim ERGO Schutzbrief sind bei Wohnmobilen bis 5 t Länge, Breite und Höhe nicht entscheidend. Damit ist der Schutzbrief auch für viele größere Wohnmobile, Alkoven-Wohnmobile und Fahrzeuge über 3,20 m Höhe geeignet. Entscheidend ist vor allem das zulässige Gesamtgewicht bis 5 t.

Der Schutz gilt weltweit und unterstützt Sie bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall. Zu den wichtigen Leistungen gehören unter anderem Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Mietwagen, Weiter- oder Rückfahrtservice, Übernachtungskosten, Fahrzeugtransport im Ausland und Krankenrücktransport.

Auch bei der Nutzung bleibt der ERGO Schutzbrief flexibel: Ihr eigenes Wohnmobil ist abgesichert, ebenso ein geliehenes oder gemietetes Wohnmobil, sofern es zu den versicherbaren Fahrzeugen gehört. Wenn eine andere berechtigte Person mit Ihrem auf Sie oder Ihren Lebenspartner zugelassenen Wohnmobil fährt, sind auch Fahrer und Mitfahrer über Ihren Schutzbrief abgesichert.

Nicht gemeint ist die gewerbliche Vermietung von Wohnmobilen. Wenn Sie Ihr Wohnmobil gegen Entgelt vermieten oder eine Wohnmobilvermietung betreiben, ist das nicht über den privaten ERGO Schutzbrief abgesichert.

Persönliche Beratung:
0711 / 67 44 41 52

Die wichtigsten Vorteile für Wohnmobilfahrer

Der ERGO Schutzbrief bietet Wohnmobilfahrern mehrere Vorteile, die bei der Auswahl eines Schutzbriefes besonders wichtig sind.

Wohnmobile bis 5 t versichert
Der ERGO Schutzbrief gilt für Wohnmobile bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Keine Begrenzung der Außenmaße
Länge, Breite und Höhe des Wohnmobils spielen beim ERGO Schutzbrief bis 5 t keine entscheidende Rolle.

Auch für Wohnmobile über 3,20 m Höhe geeignet
Viele Wohnmobile sind höher als 3,20 m. Genau für diese Suchintention ist der ERGO Schutzbrief interessant.

Eigene, geliehene und gemietete Wohnmobile
Der Schutz gilt nicht nur für Ihr eigenes Wohnmobil, sondern auch, wenn Sie ein versicherbares Wohnmobil mieten oder leihen.

Andere Fahrer mit Ihrem Wohnmobil abgesichert
Fahrer und Mitfahrer sind abgesichert, wenn sie mit einem auf Sie oder Ihren Lebenspartner zugelassenen Wohnmobil unterwegs sind.

Weltweiter Schutz
Der ERGO Schutzbrief gilt weltweit und unterstützt nicht nur in Deutschland oder Europa.

Auch für weitere Fahrzeuge nutzbar
Mit dem ERGO Schutzbrief sind nicht nur Wohnmobile abgesichert. Auch andere versicherbare Fahrzeuge wie Pkw, privat genutzte Fahrzeuge bis 3,5 t, Zweiräder, E-Bikes und bestimmte Anhänger sind eingeschlossen.

Versicherte Fahrzeuge im ERGO Schutzbrief

Für welche Wohnmobile gilt der ERGO Schutzbrief?

Der ERGO Schutzbrief gilt für Wohnmobile bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht. Dabei ist es nicht entscheidend, ob es sich um ein neues oder älteres Wohnmobil handelt. Auch ältere Wohnmobile, Oldtimer-Wohnmobile und Youngtimer-Wohnmobile sind abgesichert, wenn sie die Gewichtsgrenze einhalten und privat genutzt werden.

Versichert sind:

– eigene Wohnmobile bis 5 t,
– geliehene Wohnmobile bis 5 t,
– gemietete Wohnmobile bis 5 t,
– ältere Wohnmobile und Oldtimer-Wohnmobile bis 5 t,
– Wohnmobile über 3,5 t bis 5 t,
– Wohnmobile über 3,20 m Höhe bis 5 t.

Nicht über den privaten ERGO Schutzbrief abgesichert sind gewerblich vermietete Wohnmobile. Wenn Sie also selbst Wohnmobile gegen Entgelt vermieten, ist das nicht über diesen privaten Schutzbrief abgedeckt.

Wohnmobil über 3,20 m Höhe oder über 3,5 t?

Viele Wohnmobilfahrer suchen gezielt nach einem Schutzbrief für Wohnmobile über 3,20 m Höhe oder nach einem Wohnmobil Schutzbrief über 3,5 t. Der Grund ist einfach: Bei manchen Schutzbriefen spielen Außenmaße oder Gewicht eine wichtige Rolle.

Beim ERGO Schutzbrief gilt: Wohnmobile sind bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht abgesichert. Länge, Breite und Höhe des Wohnmobils sind dabei nicht entscheidend. Dadurch ist der Schutzbrief besonders interessant für größere Wohnmobile, Alkoven-Wohnmobile, teilintegrierte und vollintegrierte Wohnmobile.

Das bedeutet: Auch ein Wohnmobil über 3,20 m Höhe ist im ERGO Schutzbrief abgesichert, solange es die Grenze von 5 t zulässigem Gesamtgewicht einhält und die weiteren Voraussetzungen erfüllt.

Für Wohnmobile über 5 t ist der private ERGO Schutzbrief nicht geeignet. In diesem Fall sollte individuell geprüft werden, welche Absicherung möglich ist.

Gemietete, geliehene und verliehene Wohnmobile

Wenn Sie ein Wohnmobil mieten

Wenn Sie im Urlaub ein Wohnmobil mieten, sind Sie über den ERGO Schutzbrief abgesichert, sofern das gemietete Wohnmobil zu den versicherbaren Fahrzeugen gehört und die Grenze von 5 t zulässigem Gesamtgewicht einhält.

Das ist ein großer Vorteil für alle, die kein eigenes Wohnmobil besitzen, aber regelmäßig mit einem gemieteten Camper oder Wohnmobil verreisen.

Wenn Sie ein Wohnmobil leihen

Auch ein geliehenes Wohnmobil ist über den ERGO Schutzbrief abgesichert, wenn es sich um ein versicherbares Wohnmobil bis 5 t handelt. Das kann zum Beispiel ein Wohnmobil von Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern sein.

Wenn Sie Ihr eigenes Wohnmobil verleihen

Wenn Ihr Wohnmobil auf Sie oder Ihren Lebenspartner zugelassen ist und eine andere berechtigte Person damit fährt, sind Fahrer und Mitfahrer im Rahmen des ERGO Schutzbriefs abgesichert.

Das ist zum Beispiel relevant, wenn Ihr Bruder, Ihre Schwester, ein volljähriges Kind oder ein Freund Ihr Wohnmobil nutzt.

Wenn Sie Wohnmobile gewerblich vermieten

Anders sieht es bei gewerblicher Vermietung aus. Wenn Sie Ihr Wohnmobil gegen Entgelt vermieten oder eine gewerbliche Wohnmobilvermietung betreiben, ist dies nicht über den privaten ERGO Schutzbrief abgesichert.

Auch ein gewerblicher Schutzbrief für vermietete Wohnmobile und Wohnwagen ist aktuell nicht möglich.

Schutzbrief Leistungen für Wohnmobile

Der ERGO Schutzbrief bietet Wohnmobilfahrern umfangreiche Hilfeleistungen bei Panne, Unfall, Fahrzeugausfall und auf Reisen. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Schadenservice ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert die notwendigen Hilfeleistungen.

Zu den wichtigsten Leistungen für Wohnmobile gehören:

– Pannen- und Unfallhilfe,
– Abschleppen,
– Bergung,
– Mietwagen,
– Weiter- oder Rückfahrtservice,
– Übernachtungskosten,
– Fahrzeugschlüsselservice,
– Pick-up-Service im Inland,
– Unterstellung des Fahrzeugs,
– Fahrzeugtransport-Service,
– Fahrzeugrückholung nach Diebstahl,
– Ersatzteilversand ins Ausland,
– Krankenrücktransport,
– Betreuung von Kindern und Haustieren,
– Ersatzfahrer.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen im Detail.

Leistungstabelle

Fahrzeugbezogene Schutzbrief Leistungen

Fahrzeugbezogene Leistungen ab der Haustür

Pannen- und Unfallhilfebis 500 € wenn Hilfeleistung über ERGO organisiert (ansonsten 110€)
Abschleppenbis 500 € wenn Hilfeleistung über ERGO organisiert (ansonsten 160€)
BergenIst Ihr Wohnmobil von der Straße abgekommen, bergen wir es.
Mietwagenbis 52 € pro Tag; bei Panne max. 2 Tage, nach Unfall oder Diebstahl max. 7 Tage.

Zusätzliche Leistungen ab 50 km Entfernung vom Wohnort

Weiter-/RückfahrtserviceWir organisieren die Rückreise per Bahn 1. Klasse oder Flug in der Economyclass zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland. Oder die Weiterreise zum Zielort sowie die Rückreise vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz und die Abholung Ihres Wohnmobils am Schadensort. Außerhalb Europas zahlen wir dafür bis max. 1.050 €.
Übernachtungmax. 100 € p. P. und Nacht für bis zu 3 Nächte, sofern die Reparatur so lange dauert.
Mietwagen

bis 52 € pro Tag für bis zu 7 Tage; zur Heimreise aus dem Ausland bis insgesamt 500 €

 

FahrzeugschlüsselserviceVersand von Ersatzschlüsseln bei verloren gegangenen Schlüsseln und Fahrzeugöffnung bei eingeschlossenem Schlüssel bis 110 €.
Pick-up (nur im Inland)Dauert die Reparatur voraussichtlich länger als 3 Tage, bringen wir das Wohnmobil und alle Insassen zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland.
Taxiservice oder Mietwagenzustellungbis zu 50 €
Unterstellung des Fahrzeugsbis max. 2 Wochen – jedoch nicht bei einem Totalschaden.

Zusätzliche Leistungen bei einem Schadenfall im Ausland

FahrzeugverschrottungWir organisieren für Sie die Wohnmobilverschrottung und übernehmen anfallende Kosten.
Versand von ErsatzteilenWir schicken Ihnen die im Ausland nicht verfügbaren Ersatzteile.
FahrzeugrückholungWird das Wohnmobil nach einem Diebstahl wieder aufgefunden, bringen wir es zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Holen Sie es selbst ab, erstatten wir 0,40 € je km (einfache Fahrt). Außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten bis zu 2.600 €.
Fahrzeugtransport-ServiceSofern keine Reparatur in drei Werktagen erfolgen kann, bringen wir Ihr Wohnmobil per Sammeltransport zu Ihrem ständigen Wohnsitz zurück. Außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten dafür bis zu 2.600 €.
TelefonserviceWir übernehmen Telefonkosten bis zu 50 €.

Personenbezogene Schutzbrief Leistungen

Schadensfall: mindestens 50 km Entfernung vom Wohnort

SoforthilfeWir stellen den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern, Arbeitgeber oder Angehörigen her. Für Krankenhausaufenthalte garantieren wir die Kostenübernahme für bis zu 13.000 € als Darlehen.
Versand von ArzneimittelnWir schicken Ihnen vor Ort nicht verfügbare Arzneimittel.
KrankenbesuchDauert der Krankenhausaufenthalt länger als 2 Wochen, übernehmen wir die Kosten für Krankenbesuche von Angehörigen bis 520 €.
KrankenrücktransportWir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige – und bei einem Krankenhausaufenthalt von voraussichtlich mehr als 2 Wochen auch medizinisch sinnvolle – Krankenrücktransporte an Ihren ständigen Wohnsitz. Ob ein Rücktransport medizinisch notwendig bzw. sinnvoll ist, entscheidet ein von uns beauftragter unabhängiger Arzt.
RückfahrtserviceMüssen Sie oder eine andere versicherte Person wegen eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus die geplante Rückreise verschieben, übernehmen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten per Bahn 1. Klasse oder einen Flug in der Economyclass für jede versicherte Person. Außerhalb Europas zahlen wir bis zu 1.050 € pro versicherte Person.
Betreuung von Kindern und HaustierenKönnen mitversicherte Kinder oder Haustiere infolge einer Erkrankung von Ihnen oder der Begleitperson nicht mehr betreut werden, organisieren wir deren Abholung zu Ihrem ständigen Wohnsitz. Für die Kinder übernehmen wir die Kosten bis zu 2.600 €. Für die Haustiere bis zu 1.050 € und zusätzlich die Kosten für eine Unterbringung der Haustiere bis maximal 2 Wochen. Gleiches gilt, wenn Sie oder die Begleitperson versterben.
ErsatzfahrerErkranken Sie auf einer Reise und kann keiner der Mitreisenden das versicherte Fahrzeug zurückfahren, stellen wir einen Ersatzfahrer. Organisieren Sie die Rückreise selbst, zahlen wir bis zu 0,40 € pro km für die einfache Strecke. Außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten bis zu 2.600 €.

Zusätzliche Leistungen bei einem Schadenfall im Ausland

Hilfe im TodesfallWir übernehmen Bestattungs- oder Überführungskosten bis zu 10.500 € pro versicherter Person.
Such-, Rettungs- und BergungsserviceWir erstatten bis zu 3.000 €.
TelefonserviceWir übernehmen Telefonkosten bis zu 50 €.
RückreiseserviceTreten Sie Ihre Rückreise wegen eines schwerwiegenden Ereignisses (z. B. Naturkatastrophe, Tod naher
Verwandter) früher an, übernehmen wir die Mehrkosten bis zu max. 1.050 € pro Person.
Zahlungsunfähigkeit des ReiseveranstaltersWir helfen bei Umbuchungen und stellen ein zinsloses Darlehen von max. 2.600 € für die Rückreise bereit.
Verlust von ZahlungsmittelnWir stellen den Kontakt zu Ihrer Bank her und helfen bei Kartensperrungen.
DokumentenserviceWir helfen bei der Wiederbeschaffung von verlorenen Dokumenten.
Verlust von HausschlüsselnWir helfen Ihnen, einen Ersatzschlüssel zu beschaffen oder die Haustüre zu öffnen. Dafür zahlen wir bis zu max. 150 €.
Brillenservice

Wir übernehmen die Versandkosten für eine Ersatzbrille/Kontaktlinsen.

 

Vermittlung von AnwaltshilfeWerden Sie verhaftet oder von Behörden an der Weiterreise gehindert, informieren wir Ihre Angehörigen. Für Gerichts-/Anwalts-/ Dolmetscherkosten legen wir bis zu 3.600 € aus sowie bis zu 13.000 € für anfallende Strafkautionen.
Handwerkerservice

Wird Ihr Haus/Ihre Wohnung während Ihrer Reise erheblich beschädigt, nennen wir Ihnen geeignete Handwerkerfirmen. Zudem organisieren wir deren Einsatz und legen die Kosten für notwendige Soforthilfemaßnahmen bis zu 550 € aus. Für die Auswahl der Handwerker übernehmen wir jedoch keine Haftung.

 

Wohnmobil Schutzbrief über 3,5 t

Viele Wohnmobile liegen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Genau hier lohnt sich ein genauer Blick auf den Schutzbrief.

Der ERGO Schutzbrief gilt für Wohnmobile bis 5 t. Damit sind auch viele größere Wohnmobile abgesichert, die mit einem einfachen Pkw-Schutzbrief nicht immer optimal abgedeckt sind.

Das ist besonders relevant für:

– größere teilintegrierte Wohnmobile,
– vollintegrierte Wohnmobile,
– Alkoven-Wohnmobile,
– Wohnmobile mit umfangreicher Ausstattung,
– ältere Wohnmobile,
– Wohnmobile mit hohem Aufbau.

Wichtig bleibt: Die Grenze liegt beim privaten ERGO Schutzbrief bei 5 t zulässigem Gesamtgewicht. Wenn Ihr Wohnmobil schwerer ist, sollte vorab geprüft werden, welche Lösung für Sie infrage kommt.

Wohnmobil Schutzbrief Vergleich: ERGO oder ADAC?

Wer einen Wohnmobil Schutzbrief Vergleich macht, sollte nicht nur auf den Preis achten. Für Wohnmobilfahrer sind vor allem diese Fragen wichtig:

Bis zu welchem Gewicht ist mein Wohnmobil abgesichert?
Gibt es eine Begrenzung bei Länge, Breite oder Höhe?
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Was passiert bei Bergung, Abschleppen oder Fahrzeugtransport?
Ist auch ein gemietetes oder geliehenes Wohnmobil geschützt?
Sind andere Fahrer mit meinem Wohnmobil abgesichert?

Der ERGO Schutzbrief bietet hier einen wichtigen Vorteil: Wohnmobile bis 5 t zulässigem Gesamtgewicht sind abgesichert, ohne dass Länge, Breite oder Höhe des Wohnmobils entscheidend sind. Dadurch ist der ERGO Schutzbrief besonders interessant für Wohnmobile über 3,5 t oder über 3,20 m Höhe.

Beim ADAC sind Wohnmobile je nach Mitgliedschaft und Bedingungen ebenfalls ein wichtiges Thema. In den ADAC-Plus-Bedingungen werden Wohnmobile gesondert behandelt. Allerdings können bei Überschreitung bestimmter Maße oder einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse einzelne Leistungen eingeschränkt sein. Deshalb sollten Wohnmobilfahrer die Bedingungen genau vergleichen.

Der ERGO Schutzbrief eignet sich besonders für Wohnmobilfahrer, die:

ein Wohnmobil bis 5 t fahren,
ein Wohnmobil über 3,20 m Höhe absichern möchten,
keine Begrenzung bei Länge, Breite oder Höhe wünschen,
auch mit einem gemieteten oder geliehenen Wohnmobil unterwegs sind,
weltweiten Schutz möchten,
keine separate Automobilclub-Mitgliedschaft benötigen.

Kurz gesagt: Wenn Ihr Wohnmobil bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht hat, ist der ERGO Schutzbrief eine sehr starke Lösung für Wohnmobilfahrer.

Gilt der ERGO Schutzbrief auch für Wohnwagen?

Ja, Wohnwagen können im ERGO Schutzbrief als Wohnanhänger abgesichert sein. Dabei gilt eine Grenze von maximal 2 t für Wohn- und Bootsanhänger.

Wichtig ist die Unterscheidung:

– Wohnmobile: bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht
– Wohn- und Bootsanhänger: bis maximal 2 t
– sonstige mitgeführte Anhänger: bis 1,5 t

Ein Wohnwagen ist also nicht dasselbe wie ein Wohnmobil. Beim Wohnwagen handelt es sich um einen Anhänger, der mit einem Zugfahrzeug geführt wird. Deshalb sollten beim Gespann immer Zugfahrzeug und Anhänger betrachtet werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnwagen oder Gespann abgesichert ist, beraten wir Sie gerne persönlich.

Persönliche Beratung:
0711 / 67 44 41 52

Für wen ist der ERGO Schutzbrief
als Wohnmobil Schutzbrief geeignet?

Der ERGO Schutzbrief eignet sich besonders für private Wohnmobilfahrer, die eine flexible und weltweite Absicherung suchen.

Er passt besonders gut, wenn Sie:

– ein Wohnmobil bis 5 t fahren,
– ein Wohnmobil über 3,5 t besitzen,
– ein Wohnmobil über 3,20 m Höhe absichern möchten,
– auch mit gemieteten oder geliehenen Wohnmobilen unterwegs sind,
– Ihr eigenes Wohnmobil gelegentlich an Familie oder Freunde verleihen,
– mit Wohnmobil oder Wohnwagen ins Ausland reisen,
– bei Panne, Unfall oder Fahrzeugausfall schnelle Hilfe möchten,
– keine separate Automobilclub-Mitgliedschaft benötigen.

Nicht geeignet ist der private ERGO Schutzbrief für gewerblich vermietete Wohnmobile oder Wohnwagen. Wenn Sie Wohnmobile gegen Entgelt vermieten, ist diese Nutzung nicht über den privaten Schutzbrief abgesichert.

Häufige Fragen zum Wohnmobil Schutzbrief

Nein. Es gibt keinen separaten Wohnmobil-Tarif. Sie schließen den normalen ERGO Schutzbrief ab. Dieser gilt auch für Wohnmobile bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Das ist für Wohnmobilfahrer besonders praktisch, weil Sie mit einem Schutzbrief auch viele andere versicherbare Fahrzeuge absichern.

Wohnmobile sind im ERGO Schutzbrief bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht versichert.

Wenn Ihr Wohnmobil mehr als 5 t zulässiges Gesamtgewicht hat, ist es nicht über den privaten ERGO Schutzbrief abgesichert.

Nein, bei Wohnmobilen bis 5 t sind Länge, Breite und Höhe nicht entscheidend. Dadurch sind auch Wohnmobile über 3,20 m Höhe im ERGO Schutzbrief abgesichert.

Maßgeblich ist vor allem das zulässige Gesamtgewicht bis 5 t.

Ja. Wohnmobile über 3,5 t sind im ERGO Schutzbrief versichert, solange sie nicht mehr als 5 t zulässiges Gesamtgewicht haben.

Damit ist der ERGO Schutzbrief besonders interessant für größere Wohnmobile, die über der klassischen 3,5-t-Grenze liegen.

Ja. Wenn Sie im Urlaub ein Wohnmobil mieten, sind Sie über den ERGO Schutzbrief abgesichert, sofern das gemietete Wohnmobil zu den versicherbaren Fahrzeugen gehört und maximal 5 t zulässiges Gesamtgewicht hat.

Das ist ein wichtiger Vorteil für alle, die kein eigenes Wohnmobil besitzen oder im Urlaub ein anderes Wohnmobil nutzen.

Ja. Auch ein geliehenes Wohnmobil ist über den ERGO Schutzbrief abgesichert, wenn es sich um ein versicherbares Wohnmobil bis 5 t handelt.

 

Das kann zum Beispiel ein Wohnmobil von Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern sein.

Ja. Fahrer und Mitfahrer sind abgesichert, wenn sie mit einem auf Sie oder Ihren Lebenspartner zugelassenen Wohnmobil unterwegs sind.

 

Das ist besonders praktisch, wenn Ihr Wohnmobil gelegentlich von Ihrem Partner, einem volljährigen Kind, einem Freund oder einem Familienmitglied gefahren wird.

Nein. Gewerblich vermietete Wohnmobile sind nicht über den privaten ERGO Schutzbrief abgesichert.

 

Das ist wichtig zu unterscheiden: Wenn Sie selbst ein Wohnmobil im Urlaub mieten, ist das etwas anderes. Wenn Sie Ihr eigenes Wohnmobil gegen Entgelt vermieten oder eine Wohnmobilvermietung betreiben, fällt das nicht unter den privaten ERGO Schutzbrief.

Ja, Wohnwagen können als Wohnanhänger bis maximal 2 t abgesichert sein. Sonstige mitgeführte Anhänger sind bis 1,5 t abgesichert.

 

Beim Wohnwagen sollte immer geprüft werden, ob auch das Zugfahrzeug und das gesamte Gespann in den versicherten Rahmen fallen.

Ja, der ERGO Schutzbrief gilt weltweit. Das ist besonders wichtig für Wohnmobilreisen ins Ausland.

Je nach Schadenfall können zum Beispiel Pannenhilfe, Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtungskosten, Fahrzeugtransport, Ersatzteilversand oder Krankenrücktransport relevant werden.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.