Wer kann die ERGO Mobilitätsgarantie(n) erwerben?
Autohäuser
Werkstätten, Werkstattketten/Systemhäuser
Zweiradhändler
Wann kann die Werkstatt die ERGO Mobilitätsgarantie an Ihre Kunden ausgeben?
Inspektion
TÜV-Vergabe
Jedem Werkstattaufenthalt mit Mängelbehebung (Reparatur des Kfz)
Gebrauchtwagenverkauf (VK > 5.000 €)
Vergabe an alle Fahrzeuge (PKW und Zweiräder) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht möglich
Keine km-Höchstgrenze
Kein Kfz-Höchstalter
Die Werkstatt:
Der Kunde der Werkstatt:
Der ERGO Schadenservice:
Leistungen nicht nur bei Panne, sondern auch bei Unfall:
Schaden an jedem Ort (auch direkt vor der Haustüre des Kunden):
Pannen- und Unfallhilfe bis 100 EUR
Abschleppen bis 150 EUR
Werkstattersatzfahrzeug max. 3 Tage je 25 EUR
(nicht bei Inspektion, sondern nur nach Panne/Unfall)
Entfernung Schadensort – Wohnort mehr als 50 km:
Übernachtung max. 3 Nächte je 35 EUR
Mietwagen max. 3 Tage je 50 EUR
Bahnfahrt bis 250 EUR
Pick-up bis insgesamt 500 EUR
Fahrzeugtransport-Service Ausland, inkl. Heimreisekosten bis 500 EUR
Beiträge:
Staffelpreise pro Jahr für Mobilitätsgarantien mit einer Laufzeit von 12 Monaten
(bei 24 Monaten doppelter Beitrag = Ausstellung von zwei Meldebögen)
ab 50: 17,90 EUR brutto / Stück
ab 250: 16,90 EUR brutto / Stück
ab 500: 15,90 EUR brutto / Stück
ab 1.000: 14,90 EUR brutto / Stück
Mindestabnahme 50 Stück, Bestellung in 50er-Paketen.
Zahlungsweise
jährlich, halbjährlich
vierteljährlich nur mit Lastschrift
alle Zahlungsweisen ohne Ratenzahlungszuschlag